Rauchmelder-Pflicht in NRW: Am 20.02.2013 hat der Düsseldorfer Landtag beschlossen, zum 01.04.2013 in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht einzuführen. In Wohnungen müssen dann Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist für Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, läuft am 31.12.2016 ab. Somit müssen ab dem 01. Januar 2017 in Nordrhein-Westfalen sämtliche Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. 

Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig, diese Kosten können allerdings auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebsbereitschaft hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen. Für bereits bestehende Ausstattungen mit Rauchmeldern kann der Eigentümer weiterhin die Betriebsbereitschaft sicherstellen, wenn er dies bereits bis zum 31.03.2013 übernommen hatte.