Die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt daher bei den Beratungsangeboten im Rahmen einer E-CHECK-Prüfung eine zentrale Rolle. Beim E-CHECK werden alle Elektroinstallationen und elektrische Geräte wie Computer, Drucker, Kopierer, Aktenvernichter und Bildschirme geprüft. Aber auch Kontroll- und Sicherheitssysteme, Arbeitsplatzbeleuchtung, Schutzeinrichtungen gegen Blitzschlag und Überspannung nimmt der E-CHECK unter die Lupe. Auch Überspannungen, zum Beispiel bei Gewittern, wirken sich fatal auf die Hardware, wie etwa E-Mail-Server, aus.
Ein Ausfall kann hier zum Verlust der zuletzt gesicherten Daten führen. Veraltete Sicherungsverteiler, überlastete Stromkreise und Isolationsfehler sind häufig unterschätze Risikofaktoren. Es können nicht nur enorme finanzielle Schäden entstehen – vielmehr wird hier auch die Gesundheit der Angestellten leichtfertig aufs Spiel gesetzt, denn bei Schwelbränden entwickeln sich giftige Gase. Jeder Betriebsinhaber oder GmbH-Geschäftsführer muss sich darüber im Klaren sein, dass er mit seinem Privatvermögen haftet, wenn in seinem Unternehmen Computersysteme ausfallen und es dadurch zu Datenverlusten mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen kommt, die dessen Existenz in Gefahr bringen. Im Schadensfall muss er gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften oder Versicherungen nachweisen, dass die Elektroanlage regelmäßig geprüft wurde. Obwohl die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und -anlagen in einem Betrieb laut der Unfallverhütungsvorschrift Pflicht ist und Betriebsinhaber für Personen und Sachschäden haften, vernachlässigen viele Firmen die Wartung ihrer elektrischen Anlagen. Der E-CHECK ist der von den Berufsgenossenschaften anerkannte, normgerechte Nachweis, dass alles in Ordnung ist. Daran sollte jeder Betriebsinhaber ein eigenes Interesse haben.